Einleitung. Maimonides leitet in seinem יד החזקה den Abschnitt הלכות מקואות mit folgenden Sätzen ein: „Alles, was [in hierologischem Sinne] unrein geworden ist, seien es Menschen, seien es Gegenstände, sei es, dass ihre Unreinheit eine schwere, auf einer Toravorschrift beruhende ist, sei es eine nur auf einer rabbinischen Verordnung beruhende, kann nur durch Untertauchen in ein am Erdboden angesammeltes Wasser wieder rein werden. Ueberall, wo die Tora ein Baden des Körpers oder ein Waschen der Gewänder zur Beseitigung der Unreinheit vorschreibt, ist damit stets das vollständige Untertauchen in eine Wasseransammlung gemeint. Wenn es auch (Lev. 15, 11) von dem Flussleidenden [der sich von seiner Unreinheit noch nicht gereinigt hat] heisst: „der seine Hände nicht in Wasser abgespült hat“, so ist damit doch gemeint, dass er seinen ganzen Körper untertauchen muss, und ebenso ist es bei allen anderen Unreinen, wenn selbst der ganze Körper untergetaucht ist mit Ausnahme der Spitze des kleinen Fingers, verbleibt er dennoch in seiner Unreinheit. Wenn auch alles dieses nur auf mündlicher Ueberlieferung beruht, so heisst es doch Lev. 11, 32 [von allem, was durch Berührung mit einem toten Kriechtier unrein geworden ist] : „in Wässer soll es gebracht werden, bis zum Abend unrein bleiben und dann rein sein“. Die hier ausgesprochene Bestimmung gilt für alles Unreine, dass es nur durch ein Wasserbad wieder rein wird“. Von den hauptsächlichsten Bestimmungen über die Beschaffenheit des Tauchbades und die Art seiner Herstellung seien hier die folgenden angeführt: 1) Das Tauchbad, durch das ein unrein gewordener Mensch oder Gegenstand wieder rein wird, kann entweder in einem מעין, das ist einem von selbst aus der Erde emporsteigenden oder herausfliessenden Wasser genommen werden oder in einer מקוה, das ist einer im oder über dem Erdboden angesammelten Wassermenge. Bedingung ist, dass der Mensch oder der Gegenstand beim Untertauchen vollständig vom Wasser bedeckt werden und dass nichts Fremdes an ihnen haftet, durch das irgend ein Teil von ihnen nicht unmittelbar mit dem Wasser in Berührung kommt (חציצה). 2) Das Wasser, das als Tauchbad dienen soll, sei es ein מעין oder eine מקוה, darf nicht in einem Gefässe angesammelt sein. 3) In dem Wasser eines מעין kann man untertauchen, gleichviel ob es fliesst oder steht. Auch können Gegenstände darin untergetaucht werden, wenn er auch noch so wenig Wasser enthält, wenn nur der Gegenstand durch das Wasser vollständig bedeckt wird. 4) Im Gegensatz hierzu muss das Wasser einer מקוה stehen und darf nicht fliessen, und es müssen, auch um Gegenstände darin unterzutauchen, immer wenigstens vierzig Sea Wasser in ihr enthalten sein, das ist das Mass, das erforderlich ist, damit ein erwachsener Mensch vollständig darin untertauchen kannn. 5) Das Wasser einer מקוה darf nicht שאובין, d. h. durch ein Gerät geschöpftes Wasser sein, selbst nicht durch ein Gerät, das für Unreinheit nicht empfänglich ist. 6) Als durch ein Gerät geschöpft gilt das Wasser nur, wenn man die Absicht hatte, dass sich das Gerät mit Wasser füllt. 7) Alles durch Menschenkraft in die מקוה gelangende Wasser ist ebenso untauglich wie geschöpftes Wasser. 8) Wenn in eine מקוה, bevor sich die erforderlichen vierzig Sea Wasser darin angesammelt haben, drei Log geschöpftes Wasser hineingefallen sind, bleibt die מקוה für das Untertauchen untauglich, auch wenn dann ungeschöptes Wasser bis zu dem erforderlichen Masse hinzugeflossen ist; sie wird erst wieder tauglich, wenn soviel Wasser, wie vor dem Hineinfallen der drei Log darin war, und noch etwas darüber wieder abgeflossen ist. 9) Ist eine מקוה durch Ansammlung von vierzig Sea nicht geschöpften Wassers zustande gekommen, bleibt sie tauglich, auch wenn noch soviel geschöpftes Wasser hinzugegossen wird. Ebenso darf man in einem מעין untertauchen, wenn auch noch so viel geschöpftes Wasser hinzugegossen worden ist, nur muss, sobald mehr geschöpftes Wasser darin ist als Quellwasser, das Wasser, wie bei einer מקוה, stehen und darf nicht fliessen. 10) Das Wasser darf in die מקוה nicht über einen Gegenstand gelangt sein, der für Unreinheit empfänglich ist, nach Maimonides auch nicht über ein Gerät mit aufnahmefähigem Hohlraum, wenn es auch für Unreinheit nicht empfänglich ist. Auch das Wasser eines מעין ist, nachdem es durch ein Gerät hindurchgeflossen ist, nicht mehr für das Untertauchen verwendbar. 11) Auch geschöpftes Wasser darf zu einer מקוה verwendet werden, wenn man es mindestens drei Handbreiten von der מקוה entfernt auf einen durchlässigen Boden giesst und von da in die מקוה fliessen lässt. Man nennt diesen Vorgang המשכה. Doch darf geschöpftes Wasser nur dann auf diese Weise in die טקוה geleitet worden, wenn mehr als zwanzig Sea nicht geschöpften Wassers bereits darin enthalten sind. 12) Eine מקוה mit geschöpftem Wasser wird für das Untertauchen tauglich, wenn man sie mit einer tauglichen מקוה oder einem מעין durch eine Oeffnung verbindet, die so weit ist, dass man darin zwei Finger mit Leichtigkeit umdrehen kann ; nach einigen Dezisoren genügt hiefür eine Verbindung in Haaresbreite. Auch unrein gewordenes Wasser erlangt durch Einsenkung in das Wasser eines מעין oder einer für das Untertauchen tauglichen מקוה seine Reinheit wieder. Man nennt das השקה. 13) Das Wasser einer מקוה wird untauglich, wenn es durch eine hineingefallene andere Flüssigkeit seine Farbe geändert hat. Hat es durch weiteres Hinzukommen von Wasser wieder seine gewöhnliche Farbe angenommen, ist es wieder rein.